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Arbeitszeiterfassung mit der tevitel.iPBX S 10.7

Das Nachweisgesetzes regelt in § 2 Abs 1, dass die vereinbarte Arbeitszeit und die Vergütung eines Mitarbeiters schriftlich niederzulegen sind. Aus dem Nachweisgesetz resultiert keine ausdrückliche Pflicht zur Zeiterfassung. Ohne diese kommt es aber im Fall eines Streits zu einer Beweislastumkehr zulasten des Betriebs. Der Arbeitgeber muss dann belegen, wie lange der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet und welchen Lohnanspruch er entsprechend hat.

Um Arbeitszeiten rechtssicher zu dokumentieren, müssen Arbeitgeber den Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Wichtig: Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit und sind herauszurechnen. Die Erfassung der Arbeitszeit muss innerhalb von sieben Tage erfolgen. Bei der Arbeitszeiterfassung werden personenbezogene Mitarbeiterdaten erfasst. Entsprechend sind die Datenschutzregeln der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu beachten.

Die tevitel.iPBX-Arbeitszeiterfassung wurde für den Innendienst, Außendienst sowie Home-Office Mitarbeiter entwickelt.

Die Arbeitszeitdaten werden per Telefon über einen Anrufassistenten erfasst und in einer SQL Datenbank gespeichert. Die Datenerfassung erfolgt manipulationssicher über die Eingabe der Personalnummer und einen persönlichen PIN. Bei Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit wird der Mitarbeiter auf Wunsch per Anruf darüber informiert. Die  automatische Abmeldung kann individuell  konfiguriert werden. Die Auswertung der Arbeitszeiterfassung erfolgt durch Standardtools.